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Wie geht es nach der Entwöhnungsbehandlung weiter?

Nach der stationären Rehabilitation kann es auf verschiedene Art und Weise weiter gehen: Sie können in der Rehaklinik die ambulante Weiterbehandlung oder die Suchtnachsorge beantragen. Welche Form für Sie infrage kommt, wird in der Rehaklinik mit Ihnen besprochen. Ihr Kostenträger entscheidet letztendlich darüber.

Ambulante Weiterbehandlung

In 40 Gruppen- und Einzelgesprächen über einen Zeitraum von sechs Monaten erhalten Sie die Möglichkeit, weiter an für Sie relevanten Themen zu arbeiten. Der in der stationären Therapie begonnene Therapieprozess kann so im häuslichen Umfeld fortgesetzt werden. Bei Bedarf kann diese Leistung einmal um den gleichen Umfang verlängert werden. Sie erhalten neben den Einzel- und Gruppengesprächen auch fachärztliche Begleitung, testpsychologische Diagnostik und eine individuelle Behandlungs- und Zielplanung. Zusätzlich können Angehörige in diesem Rahmen bis zu 4 Gespräche wahrnehmen. Die ambulante Weiterbehandlung kommt vor allem in Frage, wenn noch therapeutische Ziele zu bearbeiten sind oder akute Krisen entstanden sind kurz vor Entlassung.

Die Suchtnachsorge

In 20 Gesprächen über einen Zeitraum von sechs Monaten erhalten Sie Unterstützung, um Ihr abstinentes Leben zu Hause nach der Therapie zu meistern. Dabei helfen wir Ihnen, das in der Therapie Erlernte im Alltag umzusetzen. Wir unterstützen Sie bei Ihrer weiteren beruflichen Planung, geben Impulse zur Freizeitgestaltung und helfen auch Ihren Angehörigen, die ersten Hürden im suchtmittelfreien Leben zu nehmen. Ihre Angehörigen können in diesem Rahmen bis zu 2 Gespräche wahrnehmen.